Die Brennstoffzellenheizung – Das „Heizkraftwerk“ im eigenen Keller

 

Die Brennstoffzellenheizung ist mehr als nur eine Heizung, sie ist praktisch ein kleines Heimkraftwerk für das Einfamilienhaus. Anders als herkömmliche Heizungsanlagen erzeugt die Brennstoffzellenheizung nicht nur thermische, sondern auch elektrische Energie, mit der sie sogar Ihre Haushaltskasse aufbessern können.

Im Gegensatz zum Blockheizkraftwerk funktioniert die Brennstoffzellenheizung im Einfamilienhaus auf Basis einer chemischen Reaktion: Die sogenannte kalte Verbrennung, bei der sich die Elemente Wasserstoff und Sauerstoff miteinander verbinden. Das funktioniert so ähnlich wie bei der aus dem Chemieunterricht bekannten Knallgasreaktion. Das klingt gefährlich – ist es aber nicht. Es geschieht nämlich kontrolliert und vor allem: ohne Detonationen. Der besondere Pluspunkt der Brennstoffzellenheizung ist, dass durch den speziellen Aufbau der Brennstoffzellen neben Wasser und Wärme auch elektrische Energie erzeugt werden kann.

Geht es um die Wirtschaftlichkeit der Brennstoffzellenheizung im Einfamilienhaus, kommt es dabei vor allem auf die örtlichen Gegebenheiten an. Erreicht das Heizkraftwerk durch einen ausreichend hohen Wärmebedarf zum Beispiel eine lange Laufzeit, kann viel Strom erzeugt werden. Wirtschaftlich ist der Betrieb dabei immer dann, wenn die Einsparungen durch den vermiedenen Stromeinkauf – also den selbst genutzten Strom – und die Einspeisevergütung – also den verkauften Strom – in einer überschaubaren Zeit über den anfänglichen Investitionskosten liegen.

Ob das so ist, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Zu unterschiedlich sind die Eigenschaften und Voraussetzungen verschiedener Wohnhäuser. Dabei gelten unter anderem besondere Bedingungen für eine Brennstoffzellenheizung im Mehrfamilienhaus. Grundsätzlich gilt jedoch, die Eigenverbrauchsrate von Strom sollte so hoch wie möglich sein. Lassen Sie sich von einem Heizungsexperten beraten, ob Ihre Immobilie für eine Brennstoffzellenheizung geeignet ist.

Brennstoffzellenheizung – attraktiv durch Förderung

Um die Markteinführung zu vereinfachen und eine schnelle Weiterentwicklung und Kostensenkung der Technik zu forcieren, fördert auch der Staat die Brennstoffzellenheizung im Einfamilienhaus mit hohen Zuschüssen. Seit Dezember 2016 stehen Hausbesitzern dabei Zuschüsse von mehr als 40 Prozent der Anschaffungskosten (einschließlich Spitzenlastkessel) zur Verfügung.

Beantragen können sie diese bei einem Neubau oder einer Sanierung über das Programm 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Neben einem Festbetrag von 5.700 Euro gibt es dabei noch einmal 450 Euro je angefangener 100 Watt elektrischer Leistung. Damit die Förderung problemlos funktioniert, sind die Mittel noch vor dem Beginn des Vorhabens zusammen mit einem Experten der Energie-Effizienz-Experten-Liste – einem Energieberater – über die KfW-Online-Plattform zu beantragen. Detaillierte Informationen bekommen Sie in unserem Beitrag zur Förderung der Brennstoffzellenheizung.

Möchten Sie wissen, ob sich der Einbau einer Brennstoffzellenheizung vor dem Hausverkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://public.kfw.de/zuschussportal-web/

https://www.kfw.de/stories/umwelt/energieeffizienz/brennstoffzellen-heizung/

https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieeffizient-bauen-sanieren-zuschuss-brennstoffzelle-433.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © pattarawit/Depositphotos.com

 

 

 

 

 

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Mehr Harmonie Zuhause mit Feng Shui

In der Wohnungsgestaltung fällt der Begriff Feng Shui immer öfter — Nach fernöstlichen Prinzipien der Einrichtung, soll mehr Harmonie ins Haus gebracht und der Energiefluss aktiviert werden. Das wiederum soll zu mehr Wohlbefinden und einer […]

Weiterlesen

Mythos oder Wahrheit – was ein Makler kann und darf (Teil 1)

Vorbehalte gegenüber Immobilienmaklern gibt es viele und oft halten sie sich hartnäckig. Dabei geht es meist darum, was ein Makler (nicht) darf und wozu er in der Lage ist. Doch was ist eigentlich dran an diesen Mythen? Wir klären auf. Mythos 1: Rechtsberatung durch den Makler Makler sind fachlich nicht in der Lage, eine Rechtsberatung…

Weiterlesen

Video: Teilungsversteigerung geht selten gut aus

Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie in der Scheidung? Oft kommt es bei dieser Frage zu Uneinigkeiten. Teilen, vermieten, verkaufen, einer bleibt darin wohnen? Findet das Scheidungspaar keine gemeinsame Lösung, droht eine Teilungsversteigerung. Doch diese findet für das Paar in der Scheidung häufig kein positives Ende. Eine Scheidung läuft in wenigen Fällen völlig reibungslos. Dinge,…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

GERHARD BLANK

Geschäftsführer
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZERT (S)
Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Ansbach
Mitglied im Deutschen Gutachter- und Sachverständigen Verband

0981/487448-10 gerhard.blank@vr-immoservice-ansbach.de

RALF WOLFSGRUBER

Senior-Immobilienmakler
Geprüfter Sachverständiger (GIS)
Mitglied im Gutachterausschuss des Landkreises Ansbach
Mitglied im Deutschen Gutachter- und Sachverständigen Verband

0981/487448-12 ralf.wolfsgruber@vr-immoservice-ansbach.de

ERIC BÜTTNER

Senior-Immobilienmakler
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZERT (S)
Mitglied im Deutschen Gutachter- und Sachverständigen Verband

0981/487448-11 eric.buettner@vr-immoservice-ansbach.de

MADELEINE SCHMIDTKUNZ

Immobilienfachwirtin (IHK)

0981/487448-22 madeleine.schmidtkunz@vr-immoservice-ansbach.de